Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2026 — Version 3.1
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Plattform „GetaSpot“ (auch unter dem Markennamen „EmptySeat“ auftretend; nachfolgend „Plattform“), betrieben von der Mentis.ai KI- und IT-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Rheinstraße 66, 12159 Berlin (nachfolgend „Betreiber“). Die Plattform umfasst die Website (get-a-spot.de), die webbasierte Anwendung (app.get-a-spot.de) sowie die mobile Anwendung „GetaSpot“ für iOS und Android (Bundle-ID de.getaspot.app).
(2) Die Plattform richtet sich an zwei Nutzergruppen:
- Anbieter: Gastronomiebetriebe (insbesondere Cafés, Restaurants, Bars, Bäckereien mit Sitzbereich, Co-Working-Cafés sowie vergleichbare Einrichtungen), die über die Plattform verfügbare Räumlichkeiten oder Teilbereiche in nachfrageschwachen Zeiten zur Buchung anbieten.
- Nutzer: Natürliche oder juristische Personen, die über die Plattform Räumlichkeiten bei Anbietern buchen und/oder das In-App-Bestellsystem nutzen.
Anbieter und Nutzer werden nachfolgend gemeinsam als „Teilnehmer“ bezeichnet.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Teilnehmer werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Für die Nutzung der mobilen App gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen App Stores (Apple App Store bzw. Google Play Store). Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den App-Store-Bedingungen gehen diese AGB vor, soweit rechtlich zulässig. Die ergänzenden Bestimmungen für die Nutzung über den Apple App Store ergeben sich aus § 14d.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) GetaSpot ist eine Vermittlungsplattform. Der Betreiber stellt die technische Infrastruktur bereit, über die Anbieter verfügbare Zeitfenster und Bereiche ihrer Räumlichkeiten einstellen und Nutzer diese buchen können.
(2) Der Betreiber wird selbst nicht Vertragspartner der zwischen Anbietern und Nutzern zustande kommenden Buchungsvereinbarungen. Der Vertrag über die Nutzung der Räumlichkeiten kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Anbieter und dem jeweiligen Nutzer zustande.
(3) Die Plattform bietet insbesondere folgende Funktionen:
- Erstellung und Verwaltung von Café-Profilen durch Anbieter
- Definition von buchbaren Zonen (ganze Fläche, halbe Fläche, Teilbereiche, Außenbereich)
- Einstellung von verfügbaren Zeitfenstern und Hausregeln
- Suche und Buchung verfügbarer Slots durch Nutzer (Sofortbuchung oder Anfrage)
- Wartelisten-Funktion bei ausgebuchten Slots (§ 6c)
- Erstellung von Nutzer-Gesuchen und Angebotsabgabe durch Anbieter (§ 6a)
- Strukturiertes Anfrage-System für die Kommunikation zwischen Anbietern und Nutzern (§ 10a)
- In-App-Bestellsystem für Speisen und Getränke vor Ort (§ 7a)
- Vorbestellung von Speisen und Getränken vor dem Besuch (§ 7d)
- Rabatt-System mit garantierten Vergünstigungen für App-Bestellungen (§ 7b)
- Guthaben-System zur Verrechnung von Mindestverzehr (§ 7c)
- Pakete und Extras (§ 7e), Gutscheine und Promo-Codes (§ 7f)
- Wiederkehrende Buchungen / Saison-Abos (§ 8a)
- Zahlungs-Split für Gruppen (§ 8c)
- Beidseitiges Bewertungssystem nach Buchungsabschluss (§ 10)
- iCal-Export der eigenen Buchungen bzw. des Café-Belegungskalenders (zur persönlichen Verwendung)
- Anbieter-Dashboard mit Belegungs- und Abrechnungsübersicht
(4) Ranking und Suchergebnisse. Die Reihenfolge der Anbieter in Suchergebnissen wird auf Basis folgender Hauptparameter bestimmt: räumliche Nähe zum Suchstandort, Übereinstimmung mit den Suchkriterien des Nutzers (Personenzahl, Zeitfenster, Ausstattung), Verfügbarkeit, Bewertungen sowie Antwort- und Bestätigungsverhalten des Anbieters. Eine bezahlte Bevorzugung im Ranking findet nicht statt; sollte der Betreiber zukünftig kostenpflichtige Hervorhebungen einführen, werden diese als solche gekennzeichnet.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung und die Erstellung eines Nutzerkontos voraus. Die Registrierung erfolgt über E-Mail-Adresse und Passwort; die Bestätigung der E-Mail-Adresse erfolgt durch einen Bestätigungs-Link (Magic-Link).
(2) Bei der Registrierung sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen der Daten sind unverzüglich zu aktualisieren.
(3) Die Registrierung ist nur für natürliche Personen zulässig, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für die Registrierung als Anbieter sind zusätzlich erforderlich: ein gültiger Gewerbenachweis sowie eine Standort- und Identitätsprüfung des Geschäfts (Adress- und Betriebsprüfung über die hierfür vorgesehene Anbieter-Verifizierung in der Plattform).
(4) Jeder Teilnehmer darf nur ein Nutzerkonto erstellen. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.
(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Betreiber unverzüglich zu informieren.
(6) Der Betreiber behält sich das Recht vor, Nutzerkonten bei Verstoß gegen diese AGB zu sperren oder zu löschen (§ 14e).
(7) Steuerliche Daten (PStTG). Anbieter sind verpflichtet, dem Betreiber die nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) erforderlichen Daten (insbesondere Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, USt-IdNr. soweit vorhanden, Bankverbindung, Geburtsdatum bei natürlichen Personen) zur Verfügung zu stellen, sobald die Zahlungsabwicklung über die Plattform aktiviert wird. Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet, diese Daten sowie die über die Plattform erzielten Umsätze jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
§ 4 Pflichten der Anbieter
(1) Der Anbieter sichert zu und gewährleistet, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Befugnisse verfügt, um die angebotenen Räumlichkeiten im Rahmen der auf der Plattform beschriebenen Nutzungsarten Dritten zugänglich zu machen. Dies umfasst insbesondere:
a) die Berechtigung aus dem zugrunde liegenden Miet- oder Pachtvertrag bzw. als Eigentümer, die Räumlichkeiten für die angebotenen Zwecke (einschließlich Veranstaltungen, Kurse, Workshops, Meetings und vergleichbare Nutzungen) zu verwenden oder Dritten zur Nutzung zu überlassen;
b) das Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse (insbesondere Gaststättenerlaubnis, gewerberechtliche Genehmigungen, baurechtliche Nutzungsgenehmigungen);
c) einen ausreichenden Versicherungsschutz (insbesondere Betriebshaftpflichtversicherung), der die über die Plattform vermittelten Nutzungsarten abdeckt. Der Betreiber unterhält keine eigene Versicherung zugunsten der Anbieter oder Nutzer.
(2) Der Anbieter ist allein dafür verantwortlich, vor Einstellung eines Angebots zu prüfen, ob die beabsichtigte Nutzung mit bestehenden vertraglichen Vereinbarungen (insbesondere Miet- oder Pachtverträgen), behördlichen Auflagen und versicherungsrechtlichen Bedingungen vereinbar ist. Der Betreiber führt keine Prüfung dieser Voraussetzungen durch und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
(3) Der Anbieter verpflichtet sich, bei der Registrierung und fortlaufend wahrheitsgemäß zu bestätigen, dass die Voraussetzungen gemäß Absatz 1 vorliegen. Der Anbieter hat den Betreiber unverzüglich zu informieren, wenn diese Voraussetzungen ganz oder teilweise entfallen.
(4) Die vom Anbieter eingestellten Informationen (Fotos, Beschreibungen, Ausstattung, Preise, Verfügbarkeiten, Speisekarte) müssen wahrheitsgemäß und aktuell sein.
(5) Der Anbieter ist verpflichtet, bestätigte Buchungen einzuhalten und die gebuchte Zone im vereinbarten Zeitraum bereitzustellen.
(6) Bei Angebot von Vorbestellungen ist der Anbieter verpflichtet, die bestellten Speisen und Getränke zum Zeitpunkt der Buchung bereitzuhalten.
(7) Der Anbieter ist für die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Gaststättenrecht, Hygienevorschriften, Brandschutz, Versicherungen, Jugendschutz) selbst verantwortlich.
(8) Der Anbieter stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass der Anbieter die in diesem Paragraphen genannten Pflichten verletzt, insbesondere aus Ansprüchen von Vermietern, Verpächtern, Behörden, Versicherungen oder Dritten, die aus einer unberechtigten oder nicht genehmigten Nutzung der Räumlichkeiten hervorgehen. Die Freistellung umfasst auch die dem Betreiber entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 4a Besondere Nutzungsarten
(1) Soweit ein Anbieter Räumlichkeiten für Nutzungsarten anbietet, die über den gewöhnlichen Gastronomiebetrieb hinausgehen (insbesondere Sportkurse, Workshops, Fotoshootings, private Veranstaltungen mit Umgestaltung der Räumlichkeiten), trägt der Anbieter die alleinige Verantwortung dafür, dass:
- die jeweilige Nutzung durch den Miet- oder Pachtvertrag gedeckt ist oder eine entsprechende Zustimmung des Vermieters vorliegt;
- ein für die jeweilige Nutzungsart angemessener Versicherungsschutz besteht;
- die Nutzung mit den baurechtlichen und brandschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar ist;
- die maximal zulässige Personenzahl gemäß behördlichen Vorgaben nicht überschritten wird.
(2) Bucht ein Nutzer eine Nutzungsart mit erhöhtem Verletzungsrisiko (insbesondere Sportkurse, körperliche Aktivitäten), nimmt er an dieser auf eigene Gefahr teil. Der Betreiber haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die im Rahmen solcher Nutzungen entstehen, soweit diese nicht auf einer Pflichtverletzung des Betreibers beruhen.
§ 4b Hausregeln
(1) Der Anbieter kann im Profil Hausregeln festlegen, die für alle Buchungen verbindlich gelten. Diese können insbesondere Regelungen zu folgenden Bereichen umfassen: Mitbringen eigener Speisen und Getränke, Mitbringen eigenen Alkohols, Lautstärke, Mitbringen eigener Dekoration, Rauchen im Außenbereich, Haustiere, Blackout-Tage (Tage, an denen keine Buchungen möglich sind).
(2) Der Nutzer wird vor Abschluss der Buchung auf die Hausregeln hingewiesen und bestätigt deren Kenntnis und Einhaltung.
(3) Verstöße gegen die Hausregeln berechtigen den Anbieter zur sofortigen Beendigung der laufenden Buchung. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 5 Pflichten der Nutzer
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, die gebuchten Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und zum vereinbarten Zeitpunkt zu räumen.
(2) Der Nutzer hat die vom Anbieter festgelegten Hausregeln (§ 4b) zu beachten.
(3) Für Schäden, die der Nutzer oder von ihm eingeladene Personen an den Räumlichkeiten oder der Einrichtung des Anbieters verursachen, haftet der Nutzer unmittelbar gegenüber dem Anbieter. Der Nutzer ist gehalten, einen entsprechenden privaten Haftpflichtversicherungsschutz vorzuhalten.
(4) Die angegebene Personenzahl darf die bei der Buchung vereinbarte Höchstzahl nicht überschreiten.
(5) Die Nutzung der gebuchten Bereiche für rechtswidrige Zwecke ist untersagt.
§ 6 Buchung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von verfügbaren Zeitfenstern auf der Plattform stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Buchungsvorgang erfolgt je nach Einstellung des Anbieters auf zwei Arten:
a) Sofortbuchung: Der Nutzer bucht einen verfügbaren Slot direkt. Der Vertrag zwischen Nutzer und Anbieter kommt mit Absenden der Buchungsbestätigung durch die Plattform zustande.
b) Buchungsanfrage: Der Nutzer stellt eine Anfrage. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Anbieter zustande. Reagiert der Anbieter nicht innerhalb von 24 Stunden, gilt die Anfrage als abgelehnt.
(3) Der Nutzer erhält nach Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung mit allen relevanten Details (Location, Zone, Zeitfenster, Personenzahl, ggf. Vorbestellungen). Die Zustellung erfolgt über die im Konto hinterlegten Kanäle (E-Mail; bei Nutzung der nativen App zusätzlich Push-Benachrichtigung, sobald diese Funktion freigeschaltet ist).
(4) Vorbestellungen von Speisen und Getränken sind Bestandteil des Vertrags zwischen Nutzer und Anbieter und werden mit der Buchungsbestätigung verbindlich.
(5) Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass er ausschließlich als technischer Vermittler tätig wird. Die rechtliche Beziehung hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten besteht ausschließlich zwischen Anbieter und Nutzer. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Rechtmäßigkeit, Sicherheit oder Eignung der angebotenen Nutzung.
§ 6a Nutzer-Gesuche
(1) Nutzer können ein Gesuch erstellen, in dem sie beschreiben, welche Art von Räumlichkeit sie suchen (Datum, Personenzahl, Zweck, Budget, Stadtteil). Das Gesuch ist keine verbindliche Buchung, sondern eine Aufforderung an Anbieter, ein Angebot abzugeben.
(2) Anbieter können auf ein Gesuch reagieren, indem sie es zu den vom Nutzer genannten Konditionen annehmen oder ein eigenes Angebot mit abweichenden Konditionen unterbreiten. Die Angebote der Anbieter sind untereinander nicht einsehbar.
(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Nutzer ein Angebot eines Anbieters annimmt und die Buchung abschließt. Bis dahin besteht für keine Seite eine Bindung.
(4) Jedes Gesuch hat ein Ablaufdatum (spätestens 24 Stunden vor dem gewünschten Termin). Nach Ablauf werden offene Gesuche automatisch geschlossen. Es gelten dieselben Kommunikationsregeln wie für das Anfrage-System (§ 10a).
§ 6b Individuelle Sonderwünsche
(1) Der Nutzer kann bei der Buchung über ein strukturiertes Formular individuelle Wünsche äußern (z. B. Dekoration, besondere Bewirtung, Technik, Möbelanordnung).
(2) Der Anbieter kann den Wunsch annehmen (kostenlos oder mit Aufpreis), ablehnen oder ein alternatives Angebot unterbreiten. Ein vom Anbieter genannter Aufpreis wird dem Buchungspreis hinzugerechnet und ist vom Nutzer ausdrücklich zu bestätigen.
(3) Sonderwünsche werden erst mit ausdrücklicher Bestätigung beider Seiten Bestandteil der Buchungsvereinbarung. Sie gelten als nach den Spezifikationen des Nutzers angefertigte Leistungen im Sinne von § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.
§ 6c Warteliste
(1) Sind alle verfügbaren Slots eines Anbieters für einen gewünschten Zeitraum belegt, kann sich der Nutzer auf eine Warteliste eintragen. Der Eintrag ist freiwillig und stellt keine verbindliche Buchung dar.
(2) Wird ein Slot frei (z. B. durch Stornierung), wird der erste Nutzer auf der Warteliste über die Verfügbarkeit informiert und erhält ein zeitlich begrenztes Vorrecht zur Buchung. Reagiert der Nutzer nicht innerhalb der Reaktionsfrist (in der Regel 30 Minuten), rückt der nächste Eintrag nach.
(3) Wartelisten-Einträge verfallen automatisch, wenn der gewünschte Termin abgelaufen ist oder der Nutzer den Eintrag selbst entfernt.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Die Preise für die Nutzung der Räumlichkeiten werden vom jeweiligen Anbieter festgelegt und sind auf der Plattform ersichtlich. Der Anbieter kann zwischen folgenden Preismodellen wählen: (a) Kostenlos mit Mindestverzehr, (b) Festpreis (pro Stunde oder pauschal), (c) Hybrid (reduzierte Miete + Mindestverzehr), (d) Kostenlos ohne Bedingungen. Variable Preise (z. B. nach Wochentag oder Tageszeit) sind zulässig.
(2) Sofern der Anbieter einen Mindestbestellwert festgelegt hat, ist dieser vom Nutzer einzuhalten.
(3) Zahlungsabwicklung über Stripe Connect (sobald aktiviert). Sobald die Zahlungsabwicklung über die Plattform freigeschaltet ist, erfolgt die Abrechnung der Raumnutzung sowie der Vorbestellungen ausschließlich über den lizenzierten Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland) im Connected-Accounts-Modell. Anbieter schließen hierzu unmittelbar einen Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister ab und akzeptieren dessen Nutzungsbedingungen (Stripe Connected Account Agreement). Die Verwahrung sämtlicher Gelder erfolgt ausschließlich beim Zahlungsdienstleister; der Betreiber selbst nimmt zu keinem Zeitpunkt Kundengelder entgegen, hält keine Kundengelder und ist kein Zahlungsdienst im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).
(4) Zeitpunkt der Auszahlung. Auszahlungen an den Anbieter erfolgen wahlweise im wöchentlichen oder monatlichen Auszahlungszyklus über den Zahlungsdienstleister; den Auszahlungsrhythmus wählt der Anbieter im Anbieter-Dashboard. Bei Saison-Abos und vergleichbaren wiederkehrenden Buchungen wird der vom Nutzer im Voraus gezahlte Gesamtbetrag beim Zahlungsdienstleister hinterlegt und stufenweise nach Erbringung der jeweiligen Teilleistung freigegeben. In begründeten Fällen (Streitigkeiten, Schadensfälle, Betrugsverdacht, behördliche Maßnahmen) kann der Betreiber eine Auszahlung temporär aussetzen lassen, bis der Sachverhalt geklärt ist.
(5) Auszahlungsmodalitäten. Eine Auszahlung an den Anbieter erfolgt erst ab einem Mindestbetrag von 10,00 €. Beträge unterhalb des Mindestbetrags werden auf die nächste Abrechnungsperiode übertragen. Der Anbieter ist verpflichtet, gültige Bankverbindungsdaten in seinem Stripe-Connected-Account zu hinterlegen. Für Verzögerungen aufgrund fehlerhafter Bankdaten übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Anbieter erhält zu jeder Auszahlung eine detaillierte Abrechnung im Anbieter-Dashboard und kann diese dort dauerhaft einsehen.
(6) Vermittlungsprovision. In der Einführungsphase der Plattform erhebt der Betreiber keine Vermittlungsprovision. Der Betreiber behält sich vor, mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen eine Vermittlungsprovision in Höhe von bis zu 20 % des Buchungspreises bzw. des Bestellwerts einzuführen oder anzupassen. Anbieter werden über die Einführung oder Änderung der Provision rechtzeitig per E-Mail informiert; ihnen steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zur jeweiligen Wirksamkeit der Änderung zu. Für den Nutzer ist die Provision kostenneutral.
(7) Alle auf der Plattform angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten (z. B. Extras gemäß § 7e, Aufpreise für Sonderwünsche gemäß § 6b) werden vor Abschluss der Buchung gesondert und transparent ausgewiesen.
(8) Zahlungen können — sobald die Zahlungsabwicklung freigeschaltet ist — über Kredit-/Debitkarte, Apple Pay, Google Pay sowie über vorhandenes Guthaben (§ 7c) erfolgen.
§ 7a In-App-Bestellsystem
(1) Während einer aktiven Buchung erfolgen alle Bestellungen von Speisen und Getränken ausschließlich über die GetaSpot-App. Bestellungen an der Theke oder am Tresen sind für GetaSpot-Gäste nicht vorgesehen.
(2) Der Nutzer erhält auf alle über die App getätigten Bestellungen den vom Anbieter festgelegten Rabatt (§ 7b). Bestellungen außerhalb der App unterliegen dem regulären Preis des Anbieters.
(3) Der Anbieter ist verpflichtet, eine aktuelle digitale Speisekarte mit korrekten Normalpreisen in der Plattform zu pflegen. Bestellungen werden dem Anbieter im Anbieter-Dashboard angezeigt und sind zeitnah zuzubereiten und zu servieren.
(4) Bei Bestellungen alkoholischer Getränke über die App liegt die Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (insbesondere § 9 JuSchG) ausschließlich beim Anbieter. Der Anbieter ist verpflichtet, die Alterskontrolle vor Ort durchzuführen. Der Betreiber übernimmt hierfür keine Haftung.
§ 7b Rabatt-System
(1) Jeder Anbieter gewährt auf alle über die GetaSpot-App bestellten Produkte einen Mindestrabatt von 5 % auf den regulären Verkaufspreis. Der Anbieter kann den Rabattsatz frei erhöhen; ein Maximum besteht nicht.
(2) Der Anbieter kann zusätzlich zeitlich begrenzte Aktions-Angebote erstellen (z. B. 2-für-1, Kombi-Deals, Happy-Hour-Rabatte, Gruppen-Deals, Neukunden-Angebote). Pro Angebot können Gültigkeitszeitraum, betroffene Produkte und Tageslimits festgelegt werden.
(3) Fake-Rabatt-Schutz. Der Anbieter ist verpflichtet, eine aktuelle Speisekarte als Preisreferenz zu pflegen. Eine Preiserhöhung mit gleichzeitiger Rabatt-Einführung auf den erhöhten Preis ist unzulässig. Verstöße gegen das Fake-Rabatt-Verbot können zur Sperrung des Anbieterkontos führen (§ 14e).
§ 7c Guthaben und Mindestverzehr
(1) Sofern der Anbieter einen Mindestverzehr pro Person festgelegt hat, wird das entsprechende Guthaben bei der Buchung vom Nutzer bezahlt und dem Nutzerkonto als Guthaben gutgeschrieben.
(2) Das Guthaben wird automatisch mit Bestellungen über die App (§ 7a) oder Vorbestellungen (§ 7d) verrechnet. Übersteigt der Bestellwert das Guthaben, wird der Differenzbetrag automatisch abgebucht.
(3) Rest-Guthaben verfällt nach Ende des gebuchten Zeitfensters ersatzlos. Ein Anspruch auf Auszahlung, Übertragung auf andere Buchungen oder Erstattung besteht nicht.
(4) Erscheinen weniger Personen als gebucht, bleibt der gezahlte Gesamtbetrag bestehen. Bei mehr Personen als gebucht kann der Anbieter eine entsprechende Nachzahlung verlangen.
§ 7d Vorbestellung (Pre-Order)
(1) Der Nutzer kann vor dem Besuch über die App konkret Speisen und Getränke vorbestellen. Die Vorbestellung wird mit Abschluss des Bestellvorgangs verbindlich.
(2) Vorbestellungen werden mit vorhandenem Guthaben (§ 7c) verrechnet. Übersteigt der Bestellwert das Guthaben, wird der Differenzbetrag sofort abgebucht.
(3) Der Anbieter ist verpflichtet, vorbestellte Produkte zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzuhalten.
(4) Bei Stornierung der Buchung gelten für Vorbestellungen die Stornierungsregeln gemäß § 8. Bei verspäteter Stornierung kann der Anbieter die Kosten für bereits zubereitete Vorbestellungen in Rechnung stellen.
§ 7e Pakete und Extras
(1) Der Anbieter kann Pakete (z. B. Kaffee-Flat, Frühstücks-Paket, Getränke-Flat, pro Person berechnet) und kostenpflichtige Extras (z. B. Beamer, Musikanlage, Dekoration, Flipchart, pauschal berechnet) anbieten. Verfügbarkeit und Preise werden vom Anbieter festgelegt und sind vor Buchung transparent ersichtlich.
(2) Sofern der Anbieter nichts Abweichendes ausweist, werden Pakete zusätzlich zum Mindestverzehr (§ 7c) berechnet und nicht auf diesen angerechnet.
(3) Pakete und Extras sind Bestandteil der Buchungsvereinbarung und werden mit dieser verbindlich.
§ 7f Gutscheine und Promo-Codes
(1) Der Betreiber kann Gutscheine und Promo-Codes ausgeben, die bei Buchungen oder In-App-Bestellungen eingelöst werden können. Sofern nicht anders angegeben, gilt: ein Gutschein pro Nutzerkonto, nicht kombinierbar, nicht übertragbar, nicht in bar auszahlbar, mit Ablaufdatum, nicht für Kautionen einsetzbar.
(2) Bei Stornierung einer mit Gutschein bezahlten Buchung wird der Gutscheinwert dem Nutzerkonto wieder gutgeschrieben, sofern die Stornierung innerhalb der kostenfreien Frist (§ 8 Abs. 1) erfolgt.
(3) Der Betreiber behält sich vor, Gutscheine bei Missbrauch (z. B. Erstellung mehrerer Konten zur mehrfachen Einlösung) zu sperren und bereits eingelöste Vorteile zurückzufordern.
§ 8 Stornierung und Absage
(1) Stornierung durch den Nutzer. Der Nutzer kann eine Buchung stornieren. Es gelten folgende Fristen:
- Mehr als 48 Stunden vor Buchungsbeginn: Volle Rückerstattung
- 24 bis 48 Stunden vor Buchungsbeginn: 50 % Rückerstattung
- Weniger als 24 Stunden vor Buchungsbeginn: Keine Rückerstattung
Bei Nichterscheinen (No-Show) erfolgt keine Rückerstattung; Guthaben verfällt. Anbieter können abweichende, für den Nutzer günstigere Stornierungsregeln festlegen.
(2) Absage durch den Anbieter. Der Anbieter kann eine bestätigte Buchung nur aus wichtigem Grund absagen (z. B. höhere Gewalt, unvorhergesehene Betriebsschließung). Bei Absage durch den Anbieter wird dem Nutzer der vollständige Buchungsbetrag erstattet. Bei wiederholter grundloser Absage kann eine Sanktion gemäß § 14e verhängt werden.
(3) Bereits vorbestellte Speisen und Getränke werden bei rechtzeitiger Stornierung nicht berechnet. Bei verspäteter Stornierung kann der Anbieter die Kosten für bereits zubereitete Vorbestellungen in Rechnung stellen.
(4) Stornierungen sind nur über die Plattform möglich.
§ 8a Wiederkehrende Buchungen (Saison-Abo)
(1) Anbieter können wiederkehrende Buchungen für einen festen Termin über einen längeren Zeitraum anbieten, sowohl im Raum-Modus (reine Raumnutzung) als auch im Gast-Modus (mit Mindestverzehr oder Verpflegungs-Pauschale). Mindestlaufzeit 4 Termine, Höchstlaufzeit 6 Monate. Der vereinbarte Termin-Preis ist für die gesamte Laufzeit verbindlich.
(2) Der Gesamtbetrag wird bei Buchungsabschluss in voller Höhe eingezogen und stufenweise nach jeweils erbrachten Terminen an den Anbieter freigegeben (§ 7 Abs. 4). Im Falle der Insolvenz oder dauerhaften Schließung des Anbieters werden noch nicht freigegebene Beträge an den Nutzer zurückerstattet.
(3) Storniert der Nutzer einen Termin mehr als 48 Stunden vor Beginn, erhält er eine Gutschrift zur Einlösung für einen anderen Termin innerhalb der Laufzeit. Sagt der Anbieter einen Termin ab, bietet er einen Ersatztermin innerhalb von 4 Wochen an oder erstattet anteilig.
(4) Saison-Abos enden mit dem letzten Termin ohne automatische Verlängerung, soweit der Nutzer einer Verlängerung nicht ausdrücklich bei Buchung zugestimmt hat (Verlängerung dann jeweils max. 1 Monat, kündbar mit 14 Tagen Frist).
§ 8c Zahlungs-Split
(1) Der buchende Nutzer kann einen Einladungslink generieren, über den Teilnehmer ihren Anteil (insbesondere Mindestverzehr) selbst über die App bezahlen.
(2) Der buchende Nutzer bleibt gesamtverantwortlich für den Gesamtbetrag. Offene Beträge von Teilnehmern werden dem buchenden Nutzer in Rechnung gestellt. Die Buchung gilt erst als vollständig bestätigt, wenn der Gesamtbetrag eingegangen ist.
(3) Bei Rückbuchung (Chargeback) einer Teilnehmer-Zahlung wird der entsprechende Betrag dem buchenden Nutzer in Rechnung gestellt.
§ 9 Haftung des Betreibers
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls unbeschränkt haftet der Betreiber im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Produkthaftungsgesetz und Art. 82 DSGVO).
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung des Betreibers ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenzt: gegenüber Nutzern (Verbrauchern) auf höchstens 5.000 € pro Schadensfall; gegenüber Anbietern (Unternehmern) auf höchstens 10.000 € pro Schadensfall und insgesamt höchstens 25.000 € pro Kalenderjahr. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(3) Der Betreiber haftet nicht für:
- die Qualität, Sicherheit oder Eignung der von Anbietern bereitgestellten Räumlichkeiten;
- die Richtigkeit der von Anbietern eingestellten Informationen, Preise und Speisekarten-Einträge;
- Schäden, die aus dem Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer entstehen;
- die Verfügbarkeit oder Qualität von vorbestellten Speisen und Getränken;
- Schäden an Gegenständen der Nutzer in den Räumlichkeiten des Anbieters;
- die Vereinbarkeit der über die Plattform angebotenen Nutzungen mit miet-, pacht- oder eigentumsrechtlichen Vereinbarungen des Anbieters;
- die Einhaltung behördlicher Auflagen, versicherungsrechtlicher Bedingungen oder sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch den Anbieter.
(4) Der Betreiber gewährleistet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Wartungsarbeiten und technische Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(5) Der Betreiber unterhält keine eigene Versicherung zugunsten der Teilnehmer. Versicherungsschutz für das Café obliegt dem Anbieter (§ 4 Abs. 1 lit. c); private Haftpflicht-Versicherung obliegt dem Nutzer (§ 5 Abs. 3).
§ 9a Kaution
(1) Der Anbieter kann pro Angebot eine Kaution festlegen (z. B. bei Private Hire oder größeren Veranstaltungen). Die Kaution wird bei der Buchung vom Nutzer eingezogen und bis zur Freigabe verwahrt.
(2) Die Rückerstattung der Kaution erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Ende der Buchung, sofern kein Schaden gemeldet wurde.
(3) Der Anbieter kann innerhalb von 48 Stunden nach Ende der Buchung einen Schaden melden. In diesem Fall wird die Kaution bis zur Klärung einbehalten. Die Schadensabwicklung erfolgt direkt zwischen Anbieter und Nutzer; der Betreiber vermittelt nicht.
§ 10 Bewertungen
(1) Nutzer können nach Abschluss einer Buchung den Anbieter bewerten. Anbieter können Nutzer bewerten.
(2) Bewertungen müssen wahrheitsgemäß und sachlich verfasst sein. Beleidigende, diskriminierende oder offensichtlich unwahre Bewertungen sind unzulässig.
(3) Nutzer bewerten anhand folgender Kriterien: Sauberkeit, Atmosphäre, Freundlichkeit, Übereinstimmung mit der Beschreibung. Anbieter bewerten anhand folgender Kriterien: Pünktlichkeit, Sauberkeit nach dem Besuch, Einhaltung des Mindestverzehrs, Beachtung der Hausregeln.
(4) Der Betreiber behält sich das Recht vor, Bewertungen zu entfernen, die gegen diese Grundsätze verstoßen.
§ 10a Anfrage-System
(1) Die Kommunikation zwischen Anbietern und Nutzern erfolgt ausschließlich über das strukturierte Anfrage-System der Plattform. Ein freier Chat steht nicht zur Verfügung. Eine Kommunikation ist erst nach Erstellung einer Buchungsanfrage möglich.
(2) Das Teilen von Kontaktdaten (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Social-Media-Handles) über das Anfrage-System ist untersagt.
(3) Beide Seiten können verdächtige Nachrichten über einen Melden-Button melden. Verstöße werden gemäß § 14e sanktioniert.
§ 10b Plattformumgehungsverbot
(1) Die Teilnehmer verpflichten sich, Buchungen und vergleichbare Vereinbarungen, deren Anbahnung über die Plattform erfolgt ist, ausschließlich über die Plattform abzuwickeln. Untersagt ist insbesondere, eine über die Plattform vermittelte Buchung nachträglich plattformextern abzuwickeln.
(2) Das Verbot gilt für die Dauer der Nutzungsvereinbarung sowie für einen Zeitraum von 6 Monaten nach deren Beendigung, jeweils für solche Anbieter-Nutzer-Beziehungen, die nachweislich erstmals über die Plattform zustande gekommen sind.
(3) Verstöße durch Anbieter berechtigen den Betreiber zur sofortigen Sperrung des Anbieterkontos sowie zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe von mindestens 100,00 € pro Verstoß bei Einzelbuchungen bzw. mindestens 500,00 € bei Saison-Abos, in jedem Fall jedoch mindestens die durch den Verstoß entgangene Vermittlungsprovision zuzüglich eines angemessenen Aufschlags.
§ 11 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Die Datenschutzerklärung ist sowohl über die Website als auch innerhalb der mobilen App jederzeit abrufbar.
§ 12 Änderungen der AGB
(1) Der Betreiber behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
(2) Änderungen gegenüber Nutzern (Verbrauchern): Über beabsichtigte Änderungen werden Nutzer mindestens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden per E-Mail und per In-App-Mitteilung informiert. Die Änderungen werden nur wirksam, wenn der Nutzer ihnen ausdrücklich zustimmt (z. B. durch eine Bestätigungsabfrage beim nächsten Login). Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
(3) Änderungen gegenüber Anbietern (Unternehmern): Über Änderungen, die Anbieter betreffen, werden diese mindestens 15 Tage vor dem geplanten Wirksamwerden per E-Mail und per In-App-Mitteilung informiert (Art. 3 Abs. 2 P2B-Verordnung). Anbieter können der Änderung innerhalb dieser Frist widersprechen oder die Nutzungsvereinbarung außerordentlich zum Wirksamkeitstag der Änderung kündigen. Erfolgt kein Widerspruch und keine Kündigung, so gelten die geänderten AGB als angenommen.
(4) Bei Änderungen, die ausschließlich begünstigend wirken oder rein redaktioneller Natur sind, kann auf die Fristen verzichtet werden.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Nutzungsvereinbarung zwischen Teilnehmer und Betreiber wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es bestehen keine Mindestlaufzeit, kein Mindestumsatz und keine Mindestbuchungspflicht.
(2) Beide Seiten können die Nutzungsvereinbarung jederzeit ohne Frist und ohne Begründung kündigen. Die Kündigung erfolgt über die Löschung des Nutzerkontos im Bereich Profil → Konto löschen; alternativ kann der Anbieter seine Slots dauerhaft auf privat schalten oder die App entfernen. Eine persönliche Mitteilung an den Betreiber ist nicht erforderlich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bestehende Buchungen bleiben von einer Kündigung unberührt und sind ordnungsgemäß abzuwickeln.
(5) Bei Löschung des Nutzerkontos werden personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung gelöscht oder anonymisiert. Buchungs- und Abrechnungsdaten unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB).
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 14a Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu, sofern ein entgeltlicher Fernabsatzvertrag mit dem Betreiber zustande kommt. Die Nutzung der Plattform an sich ist für Nutzer unentgeltlich; ein Widerrufsrecht besteht insoweit mangels entgeltlicher Leistung nicht.
(2) Bei den über die Plattform vermittelten Buchungen besteht das Widerrufsrecht aus folgenden Gründen nicht:
- Verträge über Dienstleistungen mit spezifischem Termin (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) — gilt für alle zeitfensterbezogenen Buchungen;
- Sonderwünsche und Pakete/Extras (§ 6b, § 7e) als Leistungen nach Kundenspezifikation (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB);
- Vorbestellungen und In-App-Bestellungen als schnell verderbliche Waren bzw. vorzeitig beginnende Leistungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BGB).
(3) Der Nutzer wird vor Abschluss der Buchung über den Ausschluss des Widerrufsrechts informiert und bestätigt dies ausdrücklich.
(4) Vertragspartner des über die Plattform vermittelten Buchungsvertrags ist nicht der Betreiber, sondern der jeweilige Anbieter.
§ 14b Nutzungslizenz
(1) Der Betreiber gewährt dem Teilnehmer ein einfaches (nicht-exklusives), nicht übertragbares, widerrufliches Recht zur Nutzung der Plattform (Website, Web-Anwendung und mobile App) im Rahmen dieser AGB. iCal-Exporte dürfen ausschließlich zur persönlichen Verwendung des jeweiligen Teilnehmers genutzt werden; eine Weitergabe oder öffentliche Bereitstellung ist nicht gestattet.
(2) Untersagt ist insbesondere: die App oder Teile davon zu kopieren, zu modifizieren, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln (Reverse Engineering); die Plattform für automatisierte Abfragen (Scraping, Bots) zu nutzen; die Plattform in einer Weise zu nutzen, die den Betrieb oder die Sicherheit gefährdet.
(3) Die Nutzungslizenz endet automatisch mit Beendigung der Nutzungsvereinbarung (§ 13) oder bei Sperrung des Nutzerkontos (§ 14e).
§ 14c Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Der Teilnehmer räumt dem Betreiber mit dem Hochladen von Inhalten (Fotos, Texte, Beschreibungen, Bewertungen) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht ein. Der Betreiber darf diese Inhalte zur Darstellung auf der Plattform sowie zu Marketingzwecken verwenden.
(2) Der Teilnehmer sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den hochgeladenen Inhalten verfügt und keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Marken, Logos und Designelemente der Plattform sind Eigentum des Betreibers. Eine Nutzung durch Teilnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§ 14d Mobile App, Geräteberechtigungen und Apple-Pflichtklauseln
(1) Für die vollständige Nutzung der mobilen App können folgende Geräteberechtigungen erforderlich sein: Standort (zur Anzeige von Locations in der Nähe), Kamera und Foto-Bibliothek (zum Hochladen von Fotos), Push-Benachrichtigungen (sobald freigeschaltet, für Buchungsbestätigungen, Erinnerungen und Bestelleingänge).
(2) Der Nutzer kann Berechtigungen jederzeit in den Geräteeinstellungen widerrufen. Ohne bestimmte Berechtigungen stehen einzelne Funktionen möglicherweise nicht zur Verfügung.
(3) Die App kann regelmäßige Updates erfordern. Der Betreiber empfiehlt, stets die aktuelle Version zu verwenden.
(4) Ergänzende Bestimmungen für den Apple App Store. Soweit der Nutzer die App über den Apple App Store bezieht, gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
- Diese AGB werden ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Betreiber geschlossen, nicht mit Apple Inc. („Apple“).
- Die Lizenz zur Nutzung der App ist auf Apple-Geräte beschränkt, die der Nutzer besitzt oder kontrolliert.
- Apple ist nicht verpflichtet, Wartungs- oder Supportleistungen für die App zu erbringen.
- Sämtliche Gewährleistungsansprüche richten sich ausschließlich gegen den Betreiber, nicht gegen Apple.
- Apple ist nicht verantwortlich für die Bearbeitung von Ansprüchen des Nutzers oder Dritter im Zusammenhang mit der App, einschließlich Produkthaftungs- und Verbraucherschutz-Ansprüchen.
- Bei Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte ist allein der Betreiber verantwortlich, nicht Apple.
- Der Nutzer sichert zu, sich nicht in einem Land aufzuhalten, das Gegenstand eines US-Embargos ist oder von der US-Regierung als „terrorism supporting country“ eingestuft wurde, und nicht auf einer einschlägigen Sperrliste der US-Regierung geführt zu werden.
- Apple und Apples Tochtergesellschaften sind Drittbegünstigte dieser AGB und dürfen sie gegenüber dem Nutzer als Drittbegünstigte durchsetzen.
§ 14e Sanktionen und Sperrung
(1) Bei Verstößen gegen diese AGB kann der Betreiber folgende Maßnahmen ergreifen: Warnung (Stufe 1), temporäre Einschränkung bestimmter Funktionen (Stufe 2), vorübergehende oder dauerhafte Sperrung des Nutzerkontos (Stufe 3).
(2) Folgende Verstöße können unmittelbar zu einer Sperrung führen (ohne vorherige Warnung): Fake-Rabatte (§ 7b), wiederholte Weitergabe von Kontaktdaten (§ 10a), Verstoß gegen das Plattformumgehungsverbot (§ 10b), wiederholtes Nichterscheinen, Nutzung der Plattform für rechtswidrige Zwecke, vorsätzlich falsche Bewertungen, Missbrauch von Gutscheinen.
(3) Sperrung von Anbietern (Art. 4 P2B-VO). Beabsichtigt der Betreiber, die Bereitstellung der Plattform-Dienste gegenüber einem Anbieter vollständig einzustellen, wird der Anbieter hierüber mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden unter Angabe der Gründe informiert. Diese Frist gilt nicht bei gesetzlicher Pflicht zur sofortigen Beendigung, wiederholten Verstößen oder zwingenden Gründen.
(4) Bei jeder Maßnahme erhält der betroffene Teilnehmer eine begründete Mitteilung in Textform mit Hinweis auf Beschwerdeverfahren (§ 14f) und Rechtsweg.
(5) Der betroffene Teilnehmer kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch über das interne Beschwerdeverfahren (§ 14f) einlegen.
§ 14f Beschwerdemanagement und Streitbeilegung
(1) Internes Beschwerdeverfahren. Der Betreiber unterhält ein internes Beschwerdemanagement-System gemäß Art. 20 DSA und Art. 11 P2B-Verordnung. Beschwerden können kostenlos in deutscher oder englischer Sprache über das hierfür vorgesehene Formular in der App und auf der Website oder per E-Mail an beschwerde@get-a-spot.de eingereicht werden.
(2) Der Betreiber bestätigt den Eingang der Beschwerde unverzüglich und entscheidet in der Regel binnen 14 Tagen. Komplexere Beschwerden können längere Bearbeitungsdauer erfordern.
(3) Außergerichtliche Streitbeilegung für Anbieter (Art. 12 P2B-VO). Bei Streitigkeiten mit Anbietern, die nicht über das interne Beschwerdeverfahren beigelegt werden können, ist der Betreiber bereit, sich um eine Lösung im Rahmen einer außergerichtlichen Mediation zu bemühen. Geeignete Mediatoren werden bei Bedarf einvernehmlich benannt.